Kinder sind von Gesetzes wegen bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres deliktunfähig. Dies gilt in Ausnahmefällen wie dem Straßenverkehr gelegentlich sogar bis zum vollendeten 10. Lebensjahr. Kinder dieses Alters können für Schäden, die sie verursachen nicht haftbar gemacht werden. Allerdings obliegt den Eltern natürlich die Aufsichtspflicht und sollte diese verletzt worden sein, so haften Eltern immer noch für ihre Kinder. Allerdings bleibt bei der Regelung eventueller Schäden natürlich immer neben dem rechtlichen auch noch ein moralischer Aspekt, den Eltern berücksichtigen sollten.
Eltern haften für ihre Kinder?
Eltern sollten sich grundsätzlich nicht auf ihr Glück verlassen, wenn es um Schäden geht, die ihre Kinder verursachen. Denn in jedem Fall wird genauestens überprüft, ob die Aufsichtspflicht gewahrt wurde. In manchen Fällen kann es allerdings passieren, dass es zu einer Ermessensfrage wird, ob der Schaden ersetzt werden muss oder nicht. Eltern, die auf Nummer sicher gehen wollen, sollten deshalb in jedem Fall über den Abschluss einer Zusatzversicherung für Schadensfälle ihrer Kinder nachdenken. Bei vielen Versicherern, so auch bei der Allianz Haftpflichtversicherung, haben Eltern die Möglichkeit mit einer Ausschlussklausel die Deliktunfähigkeit der Kinder zu umgehen. So würde der Geschädigte, sofern der Schaden von der Haftpflicht zu tragen wäre, diesen auch ersetzt bekommen, wenn das deliktunfähige Kind diesen verursacht hat. Read the rest of this entry »