Deliktunfähigkeit bei Kindern – ist Haftpflichtschutz trotzdem sinnvoll?

Kinder sind von Gesetzes wegen bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres deliktunfähig. Dies gilt in Ausnahmefällen wie dem Straßenverkehr gelegentlich sogar bis zum vollendeten 10. Lebensjahr. Kinder dieses Alters können für Schäden, die sie verursachen nicht haftbar gemacht werden. Allerdings obliegt den Eltern natürlich die Aufsichtspflicht und sollte diese verletzt worden sein, so haften Eltern immer noch für ihre Kinder. Allerdings bleibt bei der Regelung eventueller Schäden natürlich immer neben dem rechtlichen auch noch ein moralischer Aspekt, den Eltern berücksichtigen sollten.

Eltern haften für ihre Kinder?

Eltern sollten sich grundsätzlich nicht auf ihr Glück verlassen, wenn es um Schäden geht, die ihre Kinder verursachen. Denn in jedem Fall wird genauestens überprüft, ob die Aufsichtspflicht gewahrt wurde. In manchen Fällen kann es allerdings passieren, dass es zu einer Ermessensfrage wird, ob der Schaden ersetzt werden muss oder nicht. Eltern, die auf Nummer sicher gehen wollen, sollten deshalb in jedem Fall über den Abschluss einer Zusatzversicherung für Schadensfälle ihrer Kinder nachdenken. Bei vielen Versicherern, so auch bei der Allianz Haftpflichtversicherung, haben Eltern die Möglichkeit mit einer Ausschlussklausel die Deliktunfähigkeit der Kinder zu umgehen. So würde der Geschädigte, sofern der Schaden von der Haftpflicht zu tragen wäre, diesen auch ersetzt bekommen, wenn das deliktunfähige Kind diesen verursacht hat.

Ein gutes Gewissen behalten

Jeden Tag passieren unzählige Unfälle. Insbesondere im Straßenverkehr häufig mit Personenschäden, die die Betroffenen in große Not bringen können. Häufig sind diese Menschen an ihrem Unglück nicht selber schuld, sondern der Unfall wird von anderen verursacht. Ein Unfall mit Personenschaden, der von einem deliktunfähigen Kind verursacht wurde, kann also durchaus Menschen in den finanziellen Ruin treiben. Wurde die Aufsichtspflicht nicht verletzt und dieses offiziell festgestellt, so würde der Verunfallte ohne einen Schadenersatz da stehen. Nicht nur, dass die körperlichen Beeinträchtigungen schwerwiegend sein könnten, bekommt er nicht einmal seine Krankenkosten ersetzt. Eltern, die guten Gewissens ihre Kinder im Straßenverkehr auf den Weg schicken möchten, sollten sich dieser Situation bewusst sein. Spezielle Versicherungsmodelle> und kleine Zusatzversicherungen verhelfen Familien zu einem gesunden Schlaf.

Nicht nur sich selbst der Nächste sein

Bei Unfällen sollte man immer auch an die geschädigte Partei denken. Denn auch dort gibt es den Familienvater, auf den seine Kinder sehnsüchtig warten, und die Mutter, die als Alleinerziehende den Schaden an ihrem Wagen nicht richten lassen kann. Eltern, die ein wenig über den Tellerrand hinausschauen, werden sich für eine Haftpflichtabsicherung gegen Schäden, die von ihren deliktunfähigen Kindern verursacht werden, entscheiden