Depot

Neben verschiedenen Anlagekonten wie Sparkonten, Termingeldkonten oder Tagesgeldkonten wird auch das Wertpapierdepot von vielen Anlegern im Bereich der Geld- und Kapitalanlage genutzt. Bei dem Wertpapierdepot handelt es sich im Grunde um das einzige Konto im Bankenbereich, auf dem keine Kapitalsummen und Geldbeträge verbucht werden, sondern Wertpapier Bestände. Ansonsten funktioniert das Wertpapier von der Verbuchung her im Grunde wie ein Girokonto oder ein Sparkonto, nur dass eben anstelle von Beträgen die Bestände an Wertpapieren auf dem Konto verbucht werden, also auch die Käufe und Verkäufe der jeweiligen Wertpapiere.

Vom Grundsatz her können auf einem Wertpapierdepot alle möglichen Arten von Wertpapieren verbucht werden, angefangen von Anleihen und Obligationen aller Art, über Aktien und Fonds, bis hin zu den unterschiedlichen Formen von Derivaten. Angeboten wird das Wertpapierdepot als Produkt im Grunde heute von allen Banken m In- und Ausland, seien es Filialbanken, Direktbanken und natürlich sind auch die Online- und Discountbroker über das Internet als Anbieter tätig. Man sollte als Kunde stets einen Vergleich im Bereich der Angebote des Wertpapierdepots durchführen, da sich die Konditionen zwischen den verschiedenen Anbietern unterscheiden, vor allen Dingen im Hinblick auf die Ordergebühren. Während im Bereich fixe Depotgebühr, welche jährlich für das Wertpapierdepot zu zahlen sind, nur noch geringe Unterschiede zwischen den Anbietern vorhanden sind (kostenloses Depot bis zu 20 Euro Jahresgebühr), verursacht bei den Ordergebühren mitunter der Preis für eine einzige Order schon eine Differenz zwischen einem günstigen und teuren Anbietern von 20 Euro.

Grundsätzlich erhält man als Depotinhaber mindestens einmal im Jahr einen Depotauszug, auf dem der aktuelle Bestand an Wertpapieren im Depot dargestellt wird. Auf Wunsch kann man bei den meisten Banken zusätzlich auch eine Umsatzaufstellung erhalten die darstellt, welche Wertpapier-Käufe und Verkäufe im jeweiligen Jahr über das Depot verbucht worden sind. Neben dem Depotinhaber können ähnlich wie beim Girokonto auch noch weitere Personen verfügungsberechtigt über das Wertpapierdepot sein, wenn der Depotinhaber eine Verfügungsberechtigung erteilt hat.